Gebäudeenergiegesetz: Die wichtigsten Fakten
Am 8. September 2023 wurde nach längerer Diskussion das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, verabschiedet. Die ersten Änderungen treten mit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Ausführliche Informationen zum Gesetz und den Auswirkungen bietet die »Webseite, des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes als Download kurz zusammengefasst finden Sie »hier. Eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen zum GEG können Sie »hier herunterladen.
Die wichtigsten Fakten:
- Ab dem 1. Januar 2024 muss in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen.
- In Offenburg müssen ab dem 30. Juni 2028 Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt sowohl für Neu- als auch Bestandsbauten.
- Funktionierende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden.
- Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.
- Den Umstieg auf Heizungen, die mit 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden, fördert der Bund mit Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten.
- Mieterinnen und Mieter werden vor hohen Kosten geschützt. Vermietende dürfen zwar einen Teil der Kosten für eine neue Heizungsumlage umlegen. Die monatliche Kaltmiete darf aber nur pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent steigen.