Kreisverkehr: Besondere Verkehrsregel

2. Juni 2021

 

Kurz vor dem Kreisverkehr Ortenberger Straße/ Fessenbacher Straße endet der Radschutzstreifen – und das ist gewollt: Rad und Auto können so nur hintereinander fahren. In Kreisverkehren kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn sich Autos und Radfahrende nebeneinander bewegen, da weder die notwendigen Abstände noch die Übersichtlichkeit zum Überholen gegeben sind. Deshalb müssen Autos hinter den Radfahrenden bleiben. Das Hintereinanderfahren verhindert, dass Radfahrende von ein- oder ausfahrenden Autos geschnitten werden. Außerdem haben Autofahrende die Radfahrenden besser im Blick, wenn sie vor ihnen fahren, was Unfälle verhindern kann. An den Einfahrten des Kreisverkehrs müssen also motorisierter Verkehr und Radfahrende besonders aufeinander achten. Um dies zu verdeutlichen, wurden an den Einfahrten mehrerer Kreisverkehre Fahrradsymbole auf die Fahrbahn markiert. Das richtige Verhalten für Radfahrende, um sicher durch den Kreisverkehr zu kommen: Sie sollten ein gutes Stück vom Fahrbahnrand entfernt fahren und sich nicht in den Kreisverkehr drängeln, sondern die Vorfahrt beachten. Autofahrende verhalten sich richtig, wenn sie hinter den Radfahrenden bleiben, bis der Kreisel passiert ist, und nicht zu dicht auffahren. Danach dürfen sie überholen, wenn es die Situation erlaubt.

 

Auch an Verkehrsinseln wird die Fahrbahn häufig so schmal, dass der Schutzstreifen endet und Autos und Fahrräder hintereinander fahren müssen. So wird dort die Übersichtlichkeit für die Verkehrsteilnehmer erhöht. Ganz generell dürfen Radfahrende nur überholt werden, wenn dabei ein Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Wo der Platz nicht ausreicht, ist Überholverbot.