Klimafit 2.0 ist ausgeschöpft

1. Juli 2020

 

Nach nur knapp zwei Monaten Laufzeit sind die für dieses Jahr freigegebenen 100.000 Euro aus dem Förderprogramm klimafit 2.0 ausgeschöpft. Es können keine Anträge mehr entgegengenommen werden.

 

Neues Förderprogramm der Stadt Offenburg für die energetische Optimierung Offenburger Wohngebäude

 

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Energieverbrauch im Gebäudesektor weiterhin drastisch gesenkt werden. Daher entschied sich die Stadt Offenburg das zwischen 2014 und 2019 gelaufene Förderprojekt „100 Häuser werden klimafit“ unter dem Namen „klimafit 2.0“ neu aufzulegen.

 

Über das Förderprojekt „klimafit 2.0“ erhalten Offenburger Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften Zuschüsse von der Stadt Offenburg für die energetische Optimierung ihrer Wohngebäude – zusätzlich zu Bundes- und Landesmitteln. Insgesamt stellt die Stadt Offenburg bis zum 31. Dezember 2023 400.000 Fördermittel bereit.

 

Gefördert werden Wärmeschutzmaßnahmen und Photovoltaikanlagen ab drei Kilowatt Peak. Wichtig ist: Anträge auf Förderung samt ergänzend geforderter Unterlagen müssen vor Bau- bzw. Installationsbeginn im BürgerbüroBauen in der Wilhelmstr. 12 abgegeben werden.

 

Wer einen Antrag auf Förderung der Wärmeschutzmaßnahmen stellt, sollte zunächst prüfen, ob sein Haus in einem aus dem Städtebauförderungsprogramm geförderten Sanierungsgebiet liegt und ob es vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Als nächstes beauftragt er einen Energieberater mit der Erstellung eines Sanierungsfahrplans. Mindestens zwei energetische Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan müssen umgesetzt werden, um von der Stadt Offenburg Förderung zu erhalten, mindestens eine davon an der Gebäudehülle. Der Austausch der Heizungsanlage kann als eine der beiden geforderten Maßnahmen angerechnet werden, sofern die neue Anlage mit Bundesmitteln gefördert wird.

 

Die Zuschusshöhe hängt von der Art des sanierten Bauteils ab und wird mit zehn bis dreißig Euro je Quadratmeter sanierter Bauteilfläche berechnet. Der Betrag erhöht sich um jeweils fünf Euro, wenn bei der Wärmedämmung natureplus®- oder Blauer-Engel-zertifizierte Materialien verwendet werden. Die maximale Förderhöhe liegt bei der Verwendung konventioneller Dämmstoffe bei 5.000 Euro je Gebäude, bei der Verwendung von ausschließlich umweltfreundlich zertifizierter Dämmstoffe bei 7.500 Euro je Gebäude. Das Erreichen eines guten KfW-Effizienzhausstandards honoriert die Stadt Offenburg mit einem Bonus von bis zu 5.000 Euro zusätzlich.

 

Photovoltaikanlagen werden ab einer Anlagenleistung von drei Kilowatt Peak (kWp) mit 400 Euro gefördert. Für jedes weitere kWp steigt die Förderung progressiv an. Der maximale Förderbetrag liegt hier bei 1.420 Euro je Gebäude. Bei Antragstellung ist das Angebot des Installateurs vorzulegen.

 

Egal, ob Heizungsaustausch, kaputtes Dach oder Interesse an solarer Nutzung: In jedem Fall empfiehlt sich eine Ersteinschätzung des Projekt von Experten der Ortenauer Energieagentur. So lässt sich mittels des Solareignungs-Check die optimale Größe und der Ertrag einer Photovoltaikanlage auf dem Grundstück abschätzen und über einen Gebäude-Check lässt sich abschätzen, in welche Richtung die Sanierung gehen soll. Beide Checks erhält der Hauseigentümer für je 30 Euro Eigenanteil.

 

Bei der Energieagentur erhalten Interessenten auch eine Liste der „Energieeffizienzexperten“, die bei der BAFA gelistet sind und die den für die städtische Förderung notwendigen Sanierungsfahrplan erstellen. Die Erstellung des Sanierungsfahrplans nach Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ebenfalls vom Bund gefördert.

 

Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der geforderten Unterlagen ausgezahlt. Der Nachweis über die korrekte Durchführung der Maßnahmen ist spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahmen vorzulegen.