Klimapaket: Was ändert sich für Hauseigentümer?

14. Januar 2020

 

CO2-Bepreisung und bessere Förderung machen erneuerbare Energien billiger und fossile Heizungen teurer.

 

Die Ortenauer Energieagentur informiert über die Änderungen, die sich durch das Klimapaket der Bundesregierung für Hausbesitzer ergeben. Mit einer Austauschprämie für Ölheizungen sowie einer besseren BAFA‐Förderung wird der Einbau klimafreundlicher Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen, Pelletkessel und Solarkollektoren deutlich attraktiver. Neu sind außerdem die Verdoppelung der KfW-Zuschüsse und die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen.

 

Offenburg, 14.01.2020 – Mit dem überarbeiteten Klimapaket der Bundesregierung ändern sich auch die Bestimmungen für Hauseigentümer erheblich. Die neuen Regeln verteuern die Energiekosten unsanierter Gebäude mit fossilen Heizungen und entlasten die Eigentümer, die ihre Häuser dämmen bzw. erneuerbare Energien zur Beheizung nutzen.

Ein zentrales Element des Klimapakets ist die Einführung einer CO2‐Bepreisung. Für 2021 ist ein Einstieg mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 für Brennstoffe vorgesehen. Der CO2‐Preis steigt dann schrittweise bis 2025 auf 55 Euro. Dadurch summieren sich in den nächsten fünf Jahren die Mehrkosten für einen jährlichen Verbrauch von 1.000 Liter Heizöl insgesamt auf rund 600 Euro, bei Erdgas sind es ungefähr 475 Euro. Hauseigentümer, die in einem 150‐Quadratmeter‐Haus mit einem Heizölverbrauch von 2.000 bis 3.000 Liter pro Jahr leben, müssen von 2021 bis 2025 Zusatzkosten in Höhe von insgesamt rund 1.200 bis 1.800 Euro einkalkulieren.

 

In Zukunft soll der CO2-Preis weiter steigen. Auf der anderen Seite wird die Förderung für Kesseltausch und Wärmedämmung ausgebaut:

Ein neuer Förderbaustein ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen: Wer ab dem 1. Januar 2020 seine Heizungsanlage erneuert, Fenster austauscht, die Gebäudehülle dämmt oder eine Lüftungsanlage einbaut, darf 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Investitionskosten, maximal 40.000 Euro, über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Im ersten Jahr können sieben  Prozent, bis zu 14.000 Euro, im zweiten Jahr der gleiche Betrag und im dritten Jahr sechs Prozent, maximal 12.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Regelung gilt zunächst von 2020 bis 2029. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Sie können sogar zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden. Außerdem wurde die BAFA-Förderung für die Heizungserneuerung mit Erneuerbaren Energien umgestellt und verbessert. Die Investitionszuschüsse betragen jetzt 20 Prozent für Gas‐Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind, 30 Prozent für Solaranlagen und Gas‐Hybridheizungen  35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wie z.B. Wärmepumpen, Pellet-Kessel, Hackschnitzelkessel oder Scheitholzvergaserkessel.

 

Am 1. Januar 2020 ist auch die Austauschprämie für alte Ölheizungen in Kraft getreten. Mit der Prämie übernimmt das BAFA zusätzlich 10 Prozent der Investitionskosten, wenn bei einem Kesseltausch eine Ölheizung ersetzt wird. Dadurch erhöht sich die Förderung für die Heizungserneuerung maximal auf satte 45 Prozent. Neue Ölheizungen werden dagegen überhaupt nicht mehr gefördert. Für die energetische Gebäudesanierung kann anstelle der Steuerermäßigung auch weiterhin auf die Förderprogramme der KfW zurückgegriffen werden.  Die Zuschüsse der KfW für Einzelmaßnahmen werden zum 24.01.2020 von 10 Prozent auf 20 Prozent angehoben. Auch bei der Effizienzhaus-Förderung wurden die Zuschüsse erheblich gesteigert und betragen jetzt 25 bis 40 Prozent in der Sanierung und 15 bis 25 Prozent im Neubau.

 

Fazit: Hauseigentümer sollten bedenken, dass Heizungen auf Basis fossiler Energien künftig durch die CO2‐Steuer im Betrieb deutlich teurer werden. Erneuerbare Heizungen, die weniger oder kein CO2 ausstoßen, sind davon geringer oder gar nicht betroffen und erhalten bei der Anschaffung sogar eine deutlich bessere Förderung. Die Zeit ist reif für klimafreundliche Heizungen! Lassen Sie sich beraten! Im Rahmen ihrer Erstberatung informiert die Ortenauer Energieagentur neutral und kostenfrei über Energieeffizienzmaßnahmen und die aktuellen Förderprogramme.

 

Ortenauer Energieagentur, Freiburgerstr. 41, 77652 Offenburg

Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr unter der Telefon-Nr. 0781/924619-0

E-Mail: info@ortenauer-energieagentur.de

Beratungstermine immer mittwochs nach telefonischer Voranmeldung

 

Eine aktuelle Übersicht über die Fördermittel für Neubau, energetische Sanierung und Heizungstausch können Sie »hier herunterladen.